Die Personenstandsabteilung hat folgende Aufgaben:
- die Eintragung
- die Ausstellung standesamtlicher Urkunden
- die Überführung von Verstorbenen
1- Die Eintragung der Personenstandsurkunden:
Um Personenstandsurkunden bei der Botschaft oder dem Außenministerium zu erhalten, wird den algerischen Staatsangehörigen empfohlen, Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft aufzunehmen, damit ihre Geburts- , Heirats- und Sterbeurkunden in die Personenstandsregister eingetragen werden können; hierzu sind die Urkunden im Original sowie das Stammbuch vorzulegen.
Es wird die Vorlage des Originals des gesamten Dokuments verlangt, das von einem Standesamt im Bereich des Konsularbezirks der Botschaft ausgestellt wurde.
1.1- Eintragung von Geburtsurkunden :
Die Eintragung der Geburt eines algerischen Kindes kann erfolgen, wenn es im Konsularbezirk der Botschaft geboren ist.
Erforderliche Unterlagen zur Eintragung der Geburt eines Kindes:
- Eine internationale Geburtsurkunde im Original
- Eine Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter oder das Stammbuch
- Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit oder bei nicht in der Konsularabteilung der Botschaft registrierten Eltern, die Geburtsurkunden der beiden in Algerien geborenen Großeltern, väterlicherseits.
Sonderfälle
Die Eintragung eines außerehelichen Kindes einer algerischen Mutter kann vorgenommen werden, wenn die Mutter allein das Kind anerkannt hat (Anordnung n° 051673 vom 22/06/1986 ), bei fehlendem Vermerk einer Anerkennung (Anordnung n° 24805 vom 24/12/1984).
Die Eintragung eines adoptierten Kindes in die Konsularregister kann vorgenommen werden, allerdings mit seinem richtigen Familiennamen (Anordnung n° 345/86 vom 22/03/1986).
Die Annullierung oder Berichtigung einer Eintragung einer Geburt in die Personenstandsregister der Konsularabteilung kann nur auf Anordnung des zuständigen Gerichts und auf Antrag der betroffenen Person erfolgen (Anordnung n° 142/87 vom 07/03/1987).
Eine Eheschließung zwischen einer Algerierin und einem Nicht-Moslem vor den deutschen Standesämtern im Konsularbezirk der Botschaft kann nicht in die Personenstandsregister eingetragen werden. Im Falle einer Konversion zum islamischen Glauben muss dem Antrag auf Eintragung der Eheschließung die von einer hierzu ermächtigten religiösen Autorität ausgestellte Bescheinigung über die Konversion des Ehemannes beigefügt werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:
- Auszug aus dem internationalen Heiratseintrag des Standesamtes
- Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit des algerischen Ehepartners oder, wenn dieser in Algerien geboren ist, seine Geburtsurkunde sowie die seines in Algerien geborenen Vaters. Wenn er im Ausland geboren ist, die Geburtsurkunden der beiden in Algerien geborenen Großeltern, väterlicherseits.
Die Eintragung der Eheschließung eines bi-nationalen Paars moslemischen Glaubens kann vorgenommen werden, wenn die Eheschließung auf die in Deutschland übliche Weise erfolgte und die algerische Gesetzgebung respektiert wurde.
Nach erfolgter Eintragung wird den Eheleuten ein Stammbuch überreicht, auf dem vermerkt ist: Transcrit à l’Ambassade d’Algérie à Berlin, le….. sous le n°……
1.3- Eintragung von Sterbeurkunden:
Die Eintragung einer Sterbeurkunde erfolgt nur für algerische Staatsangehörige.
Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:
- Sterbeurkunde mit Angabe von Namen und Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort des Verstorbenen, Datum und Ort des Todes.
- Nachweis über die algerische Staatsangehörigkeit des Verstorbenen oder, wenn er in Algerien geboren ist, seine Geburtsurkunde und die seines in Algerien geborenen Vaters. Wenn er im Ausland geboren ist, die Geburtsurkunden der beiden Großeltern, väterlicherseits.
2- Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
Die Abteilung stellt ebenfalls die verschiedenen standesamtlichen Urkunden aus und zwar insbesondere:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Familienstandsurkunden
- Personenstandsurkunden
- Zweitausfertigung des Stammbuchs bei Verlust.
Für die Ausstellung dieser Dokumente muss das Stammbuch vorgelegt werden.
3- Leichenüberführung:
Zur Überführung der Leiche eines algerischen Staatsangehörigen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, die von der Botschaft nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt wird:
- der vom Standesamt der zuständigen Gemeinde ausgestellte Leichenpass
- die Einsargungsbescheinigung
- der Totenschein
- der Auszug aus dem Sterbeeintrag
Im Falle eines Todes nach einer ansteckenden Krankheit oder einer Infektionskrankheit, müssen die entsprechenden Regeln der Hygiene respektiert werden, d.h. der Sarg muss hermetisch verplombt und versiegelt sein.