Mitteilung
Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Berlin lädt die algerischen Staatsangehörigen, die in ihrem Konsularbezirk ansässig sind,
zwischen dem 01. Januar 1988 und dem 31. Dezember 1993 geboren sind und ihr Studium vor dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen oder abgebrochen haben (außer Fahnenflüchtigen) dazu ein, sich an die Konsularabteilung der Botschaft zu wenden, um die Maßnahmen zur ” Befreiung” in Anspruch zu nehmen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
– Geburtsurkunde
– Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, des Abschlusses oder eine Exmatrikulationsbescheinigung
– Zwei (02) Passfotos
Bekanntmachung
Nationaler Wehrdienst
Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Berlin teilt den in ihrem Konsularbezirk lebenden algerischen Staatsangehörigen mit, die zum 31. Dezember 2014 30 Jahre alt oder älter sind, noch nicht einberufen und die als Wehrdienstverweigerer erklärt worden sind, sich mit folgenden Unterlagen:
– Kopie der Immatrikulationskarte
– Geburtsurkunde
– Zwei Passfotos
an die Konsularabteilung zu wenden, um die Maßnahmen zur ” Befreiung” in Anspruch zu nehmen.
Wichtig:
Bitte alle Anträge an das Generalkonsulat in Bonn senden:
Algerisches Generalkonsulat
Friedrich-Ebert Anlage 32
60325 Frankfurt/Main
Tel: 069 / 7060950
Fax: 069 / 706095111
Alle algerischen Staatsangehörigen über 18 Jahre und wohnhaft im Konsularbezirk der Botschaft müssen erfasst werden. Jeder erhält eine Bescheinigung darüber, dass er erfasst wurde.
Zur Erfassung vorzulegende Unterlagen:
- eine Geburtsurkunde
- ein Ausweis mit Fotokopie (algerischer Ausweis oder Konsularausweis für Personen über 19 Jahren)
- ein Erfassungsblatt
- vier (04) gleiche Passfotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
Erstantrag oder erneuter Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst
- die gleichen Unterlagen wie die, die für die Erfassung vorzulegen sind.
- eine Schulbescheinigung oder eine Bescheinigung über die laufende Ausbildung
Wichtiger Hinweis:
Im Falle eines erneuten Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst, muss die bereits ausgestellte Karte oder die erfolgte Zurückstellung vorgelegt werden, zusammen mit zwei gleichen Fotos jüngeren Datums und einer Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung.
Antrag auf Befreiung (Unterstützung für die Familie)
- ein Konsularausweis mit Fotokopie
- ein handschriftlicher Antrag auf Befreiung
- eine Geburtsurkunde
- eine Fotokopie des Stammbuches der Eltern
- gegebenenfalls eine Geburtsurkunde des verstorbenen Vaters
- gegebenenfalls ein Scheidungs- oder Trennungsurteil der Eltern (Auszug aus dem Urteil)
- eine Bescheinigung über Arbeitslosigkeit oder ein anderer Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit der Eltern die drei letzten Lohnbescheinigungen und/oder die Arbeitsbescheinigung oder jedes andere Dokument, als Nachweis für freiberufliche Tätigkeit (Handelsregister)
- die erhaltenen Diplome
- Bescheinigung über den Studienabbruch
- persönliche Notiz, erhältlich bei der Konsularabteilung
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
Medizinische Befreiung
- die gleichen Unterlagen, wie die, die zur Erfassung vorzulegen sind
- ein ärztliches Attest, ausgestellt von einer Universitätsklinik oder einem Spezialisten
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- ein Schulzeugnis oder eine Arbeitsbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Zweitausfertigung der Wehrdienstunterlagen
- ein Antrag des Staatsbürgers auf Ausstellung einer Zweitausfertigung
- eine Verlusterklärung oder ein anderer Nachweis, der von der Konsularabteilung ausgestellt wird
- vier (4) gleiche Fotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie oder ein anderer Nachweis des verlorenen Dokuments (fakultativ)
- der Konsularausweis mit Fotokopie
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- eine Schul- oder Arbeitsbescheinigung.
Präsidialmaßnahmen
- eine Geburtsurkunde
- der Konsularausweis mit Fotokopie
- ein ordnungsgemäß ausgefülltes und datiertes Informationsblatt (PDF Format), das bei der Konsularabteilung erhältlich ist
- 4 gleiche Passfotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- eine Schul- oder Arbeitsbescheinigung.