Ministerrat : Neue Maßnahmen für einen Wirtschaftsaufschwung
Der Ministerrat vom 10. Mai 2020 hat folgende Maßnahmen für den Wirtschaftsaufschwung ergriffen:
- Die Revision des Gesetzes 49/51. Ausgenommen von dieser Revision sind Sektoren von strategischem Interesse und der Kauf und Verkauf von Produkten.
- Die Aufhebung des Vorkaufsrechts und dessen Ersetzung durch vorherige Genehmigung ausländischer Investitionen sowie die Aufhebung der Verpflichtung, diese durch lokale Mittel zu finanzieren.
- Die Befreiung zwei Jahre lang von Zollsteuern und Mehrwertsteuer (MwSt.). Dieser Zeitraum kann verlängert werden. Diese Befreiung betrifft Bauelementen, die von Subunternehmern in den Sektoren Maschinenbauindustrie und Elektronik vor Ort erworben wurden, sowie Ersatzteile und die Schaffung einer Zollpräferenzreglung für Montagetätigkeiten.
- Die Aufhebung der Zollpräferenzreglung für die Einfuhr von SKD/CKD-Teilen zur Fahrzeugmontage und die Genehmigung zur Einfuhr neuer Fahrzeugen durch Autohändler.
Der Ministerrat hat ebenfalls den Entwurf eines Präsidialerlasses über den Abschluss eines Zusatzvertrages am 03. Mai 2020 verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in „Tamsit“ (Erdölvorkommen) in Illizi.